Besuch von der BG BAU

Wir haben am Dienstag voller Elan mit dem Dachdecken angefangen, befanden uns aber bis heute im Baustopp auf Anordnung der Berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung der Bauwirtschaft (BG BAU).

Vor einigen Tagen hatten wir (auf eine anonyme Anzeige hin) Besuch von einem Kontrolleur der BG BAU. Da ich als Bauherr sowieso nicht über die BG BAU versichert bin, unser Zimmermeister als Selbstständiger ebenfalls nicht über die BG versichert ist und laut Beispielen im Merkblatt der BG auch nächste Anverwandte nicht versichert sind, haben wir das Gerüst bewusst nicht ganz vorschriftsmäßig aufgebaut sondern so dass es uns gut genug war.

Der Kontrolleur folgte mir bei seinem ersten Besuch in dieser Betrachtung, bat uns dann im Interesse unserer Gesundheit um Nachbesserung und verschwand wieder. Dem Gerüstbauer hat er einen “Hinweis” geschickt, was alles nicht in Ordnung war. Am Dienstag gab es nun eine Nachkontrolle und er fand das Gerüst, logischerweise, unverändert vor.

Diesmal hatte er eine Belehrung für mich dabei, dass bei den nächsten Anverwandten zusätzlich noch die Art bzw. Gefährlichkeit der Tätigkeit entscheidend sei und man bei Arbeiten auf dem Dach grundsätzlich versichert ist. Wir müssen uns also an die BG-Richtlinien halten. Zuerst hatte er noch versöhnlich gesagt wir dürfen in der Mitte des Daches weiter machen, sich dann aber umentschieden und mir eine Anordnung zum Unterschreiben vorgelegt, die alle Arbeiten auf dem Dach verbietet solange das Gerüst nicht auf allen Seiten ordnungsgemäß ist. Auf Nachfrage war die Beründung: “Es ist möglich, dass jemand in einem schwachen Moment versehentlich in die falsche Richtung über den First drüber läuft und auf der anderen Dachseite herunter fällt.” Bei dieser Aussage fällt mir nicht wirklich etwas ein, wie man da inhaltlich weiter drüber reden könnte…

Da die Anordnung bei vorsätzlicher Missachtung ein Bußgeld “bis 10.000 €” vorsieht, haben wir also die Baustelle erstmal eingestellt und den Gerüstbauer verständig, dass wir jetzt doch ein BG-taugliches Gerüst brauchen.

Die Änderung am Gerüst haben Eugen und Heiner Blank dann auch am Mittwoch und heute durchgeführt, wir haben jetzt rund herum ca. einen Meter hohe Geländer bzw. Fanggitter und der Flaschner hat an der Gaube eine Arbeitsplattform erhalten. Seit heute Abend haben wir die Freigabe des Gerüstbauers, dass das Gerüst für alle anstehenden Arbeiten freigegeben ist.

Bis zur Einstellung der Baustelle hatten wir aber die hintere Seite schon bis zum Dachfenster eingedeckt. Es geht recht langsam, da wir die Anker für die PV-Anlage gleich mit einbauen und da in fast jeder Reihe ein paar Dachplatten angeflext werden müssen. Morgen möchten wir in aller Früh wieder anfangen weil voraussichtlich spätestens gegen Mittag keiner mehr auf das dunkle Dach will. Die Gerüstbauarbeiten waren heute schon eine ziemliche Qual.

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